Die Entwürfe sind Eigentum von cedeko werbung und urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Verwertung oder Veröffentlichung sind streng untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich geahndet..
Urheberrecht und Nutzungsrechte gehen im Falle der Rechnungslegung an den Auftraggeber.
1.1. Die Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen und Texte sowohl für Print- bzw. Weberzeugnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von cedeko weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der eigentlichen Vergütung zu zahlen.
1.3. Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. cedeko bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen cedeko und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. cedeko hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, cedeko eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % über der eigentlichen Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von cedeko, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen