Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bereich Schauwerbegestaltung
cedeko – Agentur für Werbung, Druck und Dekoration: Inhaber Claudia Frank
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1. Geltungsbereich
1.01 mit Sitz in Kirchberg führt Aufträge ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen aus. Diese AGB-Deko gelten auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB-Deko sind im Internet unter www.cedeko.de jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die AGB-Deko der Firma an. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen die im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
1.02 Sollte der Kunde Leistungen bei einer dritten Partei über die bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner der . Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen der und dem Kunden.
1.03 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die sie schriftlich anerkennt.
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2. Preise
2.01 Die in den Angeboten der genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.
2.02 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.03 Alle Preise sind in Euro und enthalten keine Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Lager Kirchberg. Sie schließen Lieferung, Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2.04 Alle Preise und Angebote sind freibleibend und bedürfen der endgültigen Bestätigung der Firma .
2.05 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Anfahrtskosten, Muster und Skizzen, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von den Auftrag verlangt werden.
2.06 Anfahrt, Aufmass, Skizzen, Entwürfe, Probestücke, Korrekturabzüge, Änderung gefertigter Muster / übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
2.07. Generell ist es gestattet Preise mündlich zu vereinbaren. der Kunde haftet hierfür bei Fehlinformationen die er mündlich geäußert hat.
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3. Zahlung
3.01 Zahlung für Dekokoration, Dekomaterial, Leihartikel und Aufträge erfolgt grundsätzlich per Vorkasse ohne jeden Abzug Abweichungen bedürfen lt. Klausel 1.003 AGB Deko der Schriftform.
3.02 Gegen Forderungen der kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
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4. Haftung für Dekoration und entliehene Gegenstände
4.01 Der Auftraggeber haftet für die Dekoration. Die Verantwortung für Dekoration und Material geht von der Fertigstellung bis zur Demontage der Dekoration an den Auftraggeber über.
4.02 Für Entstandenen Schaden haftet der Auftraggeber über den Materialwert hinaus auch für die Wiederbeschaffung der Materials oder hat lebst Ersatz zu leisten.
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5. Lieferung
5.01 Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
5.02 Die übliche Lieferzeit beträgt 14 Werktage nach Freizeichnung der Vorlagen, bzw. Druckfreigabe seitens des Kunden. Liefertermine sind jedoch nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
5.03 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
5.04 Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.05 Im kaufmännischem Verkehr steht dem Auftragnehmer an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
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6. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
6.01 Die haftet nur für Schäden, die von der , ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.02 Ein nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehender Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach auf den Auftragswert gezahlte Entgelt begrenzt.
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7. Datenschutz
7.01 weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
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8. Eigentumsvorbehalt
8.01 Gelieferte Dekoration und Artikel bleiben bis zur Bezahlung des vereinbarten Preises als Vorbehaltsware Eigentum von .
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9. Handelsbrauch
9.01 Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Dekoratuere (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Zeichnungen, Skizzen oder Mustern, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
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10. Archivierung
10.01 Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Muster, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die voranbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
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11. Regelungen zu Inhalten, Verantwortlichkeit des Kunden
11.01 Der Kunde ist für alle von ihm, von Dritten oder von im Auftrag erstellten Inhalte selbst verantwortlich. Der Kunde stellt von jeglicher Haftung für die Richtigkeit von Farben und Formen frei.
11.02 Der Kunde verpflichtet sich, die für den Rechtsverkehr einschlägigen Vorschriften und Gesetze zu beachten, insbesondere die gesetzlichen Vorschriften des Urhebergesetzes. Des weiteren hat der Kunde zu gewährleisten, dass seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist die berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
11.03 Sollte aus den genannten beschriebenen Gründen eine Dekoration nicht vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, welche die zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält die bezüglich Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
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12. Leistungsbeschreibung Erstellung einer Dekoration
12.01 Die Firma erstellt für den Kunden Dekorationen alle Art. Die erstellt hierfür ein Konzept, welches sich an dem Erscheinungsbild und dem Gesamteindruck des Objektes orientiert oder nach Kundenvorgaben erstellt wird und das dem Kunden zur Zustimmung durch Muster, Skizzen und Proben vorgelegt wird. Nach der Zustimmung des Kunden wird auf der Grundlage des Konzeptes die Ausarbeitung vorgenommen.
12.02 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht besondere Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
12.03 Der Kunde hat bei der Erstellung des Konzeptes insoweit mitzuwirken, als dass er die notwendigen Informationen, Wünsche, Farben, Bilder, Texte und Grafiken zu erbringen hat, sofern diese nach Vereinbarung nicht von der gestellt werden. Der Kunde hat die Pflicht Farbangaben aufgrund von Mustern zu liefern. Farbabweichungen aufgrund von Herstellungsverfahren, Lichteinwirkung und des Materials bleiben von der Reklamation ausgeschlossen.
12.04 Die behält sich vor, Unterlagen und Materialien, die vom Kunden nicht in der geforderten Weise beigebracht werden und bearbeitet werden müssen, diesen Aufwand gesondert zu berechnen.
12.05 Kommt es deshalb nicht zur Umsetzung bzw. zum Entwurf des Konzeptes, weil der Kunde die notwendigen Vorlagen nicht rechtzeitig oder vollständig beibringt, ist er trotzdem dazu verpflichtet, die bisher erbrachten Leistungen das bereits angefallene Entgelt zu zahlen.
12.06 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Fahrtkosten, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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13. Abnahme der Dekoration
13.01 Durch die Genehmigung des Konzeptes durch den Kunden erfolgt die Abnahme.
13.02 ist berechtigt, dem Kunden Bestandteile des Konzeptes zur Teilabnahme vorzulegen. Für dadurch entstanden Änderungskosten haftet der Kunde für die Entstandenen Mehrkosten laut AGB Deko Punkt 12.02.
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14. Urheberrecht, Nutzung des Werkes
14.01 überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
14.02 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Unterlagen behält sich sie die Eigentums- und Urheberrechte vor.
14.03 Der Kunde darf das von der gefertigte Werk nicht unter einem anderen Namen veröffentlichen oder nutzen.
14.04 Dem Kunden ist es ohne Genehmigung der nicht gestattet am Aufbau, der Gestaltung o.ä. des Werkes Veränderungen vorzunehmen oder diese bzw. Teile daraus zu veräußern.
14.05 Dem Kunden ist es ohne Genehmigung der nicht gestattet, die von entwickelten und erstellten Inhalte er Gestalltung anderweitig zu verwenden z.B. als Kulisse für Fotografien. Diese Verwendung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung seitens
14.06 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
14.07 ist nicht verpflichtet, Dateien oder Skizzen, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von geändert werden.
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15. Haftung für Dekorations-Aufträge
15.01 verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Muster, Bilder, Proben etc. sorgfältig zu behandeln. haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
15.02 verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
15.03 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Skizzen oder mündlicher Vorschläge durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit und Ausführung.
15.04 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Skizzen und mündlicher Vorschläge entfällt jede Haftung seitens s
15.05 Beanstandungen gleich welcher Art sind sofort nach Abnahme des Werkes mündlich und danach schriftlich bei geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
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16. Sonstiges
16.01 Alle Angebote und Preise der sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit diese nicht schriftlich als verbindlich erklärt worden sind. Des weiteren stehen alle Texte, Informationen, Preise usw. aus der Kundeninformation unter dem Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern.
16.02 Die ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die ist berechtigt, die mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
16.03 Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Daten dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus
Ansprüche geltend machen kann. behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren der Schäden entstanden sind.
16.04 Der steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
16.05 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen der oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
16.06 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB’s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
16.07 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Ort an dem die Dekoration ausgeführt wird, das berührt aber nicht das Recht gesondert Anfahrtskosten zu erheben hierfür ist Kirchberg der Ausgangspunkt.
16.08 Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Zwickau / Kirchberg. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.09 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
cedeko werbung
Claudia Frank
Kirchberger Str. 80a
08107 Kirchberg
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